Das gemeinsame Merkmal aller Schüler:innen, die unsere Schule besuchen und die vom Mobilen Dienst unserer Schule in der Inklusion beraten werden, ist ein (sonderpädagogischer) Förderbedarf im Bereich Sehen und visuelle Wahrnehmung.
Sehschädigung wird heute als Oberbegriff für eine Vielzahl verschiedener Seheinschränkungen verstanden, von denen Blindheit die extremste Ausprägung repräsentiert (Rath 1998, 10). Sehschädigung werden im Sinne des Gesetztes beschrieben, indem dort die Sehschärfe für die Aufstellung von Klassen von Funktionseinschränkungen dient.
Laut ICD-10 (ICD-10-GM, 2020) lässt sich die Sehschärfe (Visus) mit bestmöglicher Korrektur wie folgt einteilen:
mittelschwere Sehbeeinträchtigung: Visus ≤ 0,3
schwere Sehbeeinträchtigung: Visus ≤ 0,1
hochgradige Sehbeeinträchtigung: Visus ≤ 0,05
Blindheit: Visus ≤ 0,02
Neben den okularen finden sich auch cerebrale Sehbeeinträchtigungen (Cerebral Visuel Impaiment – CVI), deren Ursache in der Wahrnehmung und Verarbeitung von Seheindrücken liegen.
Eine medizinische Diagnose entscheidet jedoch nicht allein über einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Für diesen ist insbesondere auch das funktionale Sehvermögen von Bedeutung. Bei der Überprüfung des funktionale Sehens wird die Sehleistung ermittelt, die unter Alltagsbedingungen (Schule/Kita) gemessen werden kann. Das funktionale Sehvermögen unterscheidet sich dahingehend vom funktionellen Sehen, als dass die tatsächliche Sehleistung nicht nur durch den Gesundheitszustand des Auges beeinflusst wird, sondern maßgeblich davon abhängt, wie die jeweilige Person ihr Sehen unter den alltäglichen Gegebenheiten einzusetzen vermag (Henriksen/Laemers 2016, 28-31).
Von den individuellen Bedarfen unserer Schüler:innen werden dann Prinzipien zur Verbesserung der Wahrnehmung abgeleitet und im Unterricht umgesetzt (z.B. Vergrößerung/Vergrößerungsbedarf, Kontrast, Reduzierung der Komplexität, Vermeidung von Crowding, Beleuchtung, Platzierung, Hilfsmittel).
Der sonderpädagogische Förderbedarf Sehen und visuelle Wahrnehmung generiert zudem zusätzlich zum Regelcurriculum curriculare Eckpunkte, die im Spezifischen Curriculum abgebildet werden (VBS, 2011/2016, 173-174). Diese sind u.a. Förderung des Sehen, Orientierung und Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten, Technische Hilfen, Soziale Kompetenz (176-177).
Henriksen, Anne/Laemers, Frank: Funktionales Sehen. Diagnostik und Interventionen bei Beeinträchtigungen des Sehens. Würzburg: Edition Bentheim der Johann Wilhelm Klein-Akademie GmbH 2016.
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM). 10. Revision. German Modification. Version 2020. Mit Aktualisierungen vom 01.11.2019, 13.02.2020 und 23.03.2020. Aus:www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/ (30.04.2020)
Rath, Waldtraut: Blindenpädagogik. In: Bleidick, Ulrich (Hrsg.) u.a.: Einführung in die Behindertenpädagogik. Band II. Blindenpädagogik, Gehörlosenpädagogik, Geistigbehindertenpädagogik, Körperbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik. 5. Auflage. Stuttgart/Berlin/Köln: Verlag W. Kohlhammer 1998, 9-30.
VBS - Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (Hrsg.): Bildung, Erziehung und Rehabilitation blinder und sehbehinderter Kinder und Jugendlicher in einer inklusiven Schule in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland: Standards - Spezifisches Curriculum, 2011. In: Degenhardt, Sven/Gewinn, Wiebke/Schütt, Marie-Luise (Hrsg.): Spezifisches Curriculum für Menschen mit Blindheit und Sehbehinderung für die Handlungsfelder Schule, Übergang von der Schule in den Beruf und Berufliche Rehabilitation. Norderstedt: Books on Demand 2016, 169-203.